2010 ist der letzte Versuch einer Novellierung des Jugendmedienstaatsvertrags gescheitert. Dabei hätte er es dringend nötig. Die aktuelle Version ist von 2003. Seitdem hat sich doch einiges getan, vor allem im Internet.

Ein Staatsvertrag ist Ländersache, das heißt, 16 Bundesländer müssen sich auf einen Text einigen. Medien sind auch Ländersache. Jugendschutz aber eigentlich Bundessache. Und das Internet ist darüberhinaus auch noch weltweit Sache. Und da fangen die Probleme schon an. Der letzte Versuch ist u.a. daran gescheitert, dass man versucht hat die Fernseh- und Radioregeln auf das Internet zu übertragen. Zum Beispiel Sendezeiten für Altersverifizierte Inhalte (ab 16 Jahren, ab 18 Jahren). Pornos also erst ab 24 Uhr im Netz. Dazu müssten aber alle Seiten altersverifiziert werden von den Anbietern. Und was passiert, wenn die Einstufung nicht stimmt? Oder jemand in den Kommentaren von außen eigene Inhalte einbringt, die der Einstufung nicht entsprechen? Braucht es ein Jurastudium, um überhaupt noch einen Blog zu betreiben? Es gab viele Gründe, warum damals der Vorstoß gescheitert ist. Eine Zusammenfassung aus medienpädagogischer Sicht findet sich auf dem Medienpädagogik Praxis Blog.

Und jetzt gibt es also einen neuen Versuch. Diesmal aus dem Bundesland Sachsen. Die haben ja demnächst Landtagswahl. Ganz genial die Idee das Volk zu beteiligen. Unter www.jugendmedienschutz.sachsen.de/ können sich alle Bürger beteiligen. Leider sind die Beteiligungsformen sehr beschränkt. Im Wesentlichen kann man vorgegebene Fragen beantworten. Grundsätzliches wird gar nicht mehr zur Frage gestellt. Zum Beispiel, welches Ziel der JMStV überhaupt verfolgt. Oder ob die Regelungen nicht besser auf Bundesebene angesiedelt wären. Auch scheint der Server wohl etwas von der Beteiligung überfordert zu sein, denn derzeit hatte ich bei 50% meiner Versuche eine Fehlermeldung oder es wurde ein nicht vertrauenswürdiges Zertifikat festgestellt.

Aber auch inhaltlich hat sich nicht viel geändert. Die neu Vorlage baut wieder auf freiwillig Alterskennzeichnung und den Einsatz von Filtersoftware durch die Eltern. Von Bildung als Prävention ist keine Rede. Es riecht wieder nach einer Lobbyarbeit der großen Inhalteanbieter, da solche Regeln die kleinen privaten Seiten und auch medienpädagogische Projekte und Jugendverbandsaktivitäten im Internet ziemlich einschränken würden. So ist das nächste Desaster der Politik schon vorprogrammiert. Zahllos sind mittlerweile die Kommentare und negative Kritik im Internet. (siehe medienpaedagogik-praxis Blog Artikel unten, Kommentar von Holger Bleich)

Ein bisschen klarer wird vieles, wenn man sich die Antwort der nordrheinwestfälischen Landesregierung auf eine Anfrage der Piratenpartei (ja die gibt´s noch) aus dem Juli 2003 zur Novellierung durchliest. „Eigentlich ist der Antrag damals nur gescheitert, weil man die Internetnutzer nicht beteiligt hat.“ So könnte man die 17 Seiten vielleicht zusammenfassen. Also bleibt alles beim Alten und wir packen nur eine Online-Beteiligung davor. Grundsätzliches wird da nicht in Frage gestellt. Spannend auch, mit wem da geredet wurde und wer beraten hat. Vertreter aus der Jugendarbeit waren auf jeden Fall nicht dabei.

Daher bleibt zu hoffen, dass sich viele auch aus der Jugendarbeit an der Diskussion beteiligen. An dieser Stelle muss Medienpädagogik auch politisch werden.

 

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