Hier mal eine kleine überarbeitete Handreichung inkl. DSGVO für „Fotos in der Jugendarbeit“ und was man rechtlich beachten muss.

Grundsätzlich gilt: Das Kunsturhebergesetz ist nach wie vor gültig und ausführendes Gesetz zum neuen Datenschutzrecht. Dieses behandelt Fotos und Filme jetzt aber als personenbezogene Daten, was bezüglich Belehrung und Speicherung der Daten neue Regeln vorgibt. Aber im Groben bleibt bei Fotos vieles beim Alten.

Fotos in der Jugendarbeit – das sollte man wissen über Datenschutz , Urheberrechte, Bildrechte PDF 650 KB

Wir verweisen auch  irights.info für tiefergehende rechtliche Hinweise und creative-commons Lizenzen als Alternative bei Fremdfotos.

Bei Fragen gerne melden.

 

Virtual Reality (VR) ist einer der nächsten großen Schritte in der digitalisierten Gesellschaft. VR-Brillen kosten kein Vermögen mehr und mit Hilfe verschiedener  Apps für das Smartphone und einer selbstgebastelten Brille für wenige Euro (Link siehe unten) kann man Virtual Reality sogar schon zuhause erleben.

 

Die Frage stellt sich daher, welche Chancen sie für die Bildungsarbeit mit jungen Menschen bietet.

Mit Apps wie „Within“ kann man sich Dokumentationen z.B. über die Antarktis anschauen und sich fühlen, als wäre man nicht nur Zuschauer, sondern mittendrin. Besonders interessant für den Geschichts-, Geographie- oder Biologieunterricht wäre beispielsweise „Google Expeditions“. Diese App ermöglicht virtuelle Reisen rund um die Welt, die den meisten Schülern wahrscheinlich nie real ermöglicht werden könnten, wie z.B. eine Exkursion zum Machu Picchu, Schwimmen im Korallenriff oder eine Führung durch das Colloseum. Damit lassen sich nicht nur hohe Fahrt- und Unterkunftskosten vermeiden, sondern man motiviert Kinder und Jugendliche auch, sich mit den im Unterricht besprochenen Themen auseinanderzusetzen.

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So, jetzt mal was besonderes: Bei einem Trickfilmbox Workshop hat eine Teilnehmerin einen kleinen Dokufilm über den Workshop gedreht. Ist sehr schön geworden, inklusive dem Ergebnisfilm. Danke an Amarena Magnolia!

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Google View

Nicht überall kommt das Google Auto hin (zum Glück). Aber dennoch gibt es vielleicht Orte, die es auch jenseits von Datenschutzbedenken wert sind virtuell begehbar zu machen. Öffentlich zugänglich müssen sie natürlich sein. Ein Skaterplatz z.B. (mir fallen da spontan Kamerafahrten mit dem Skateboard ein). Mit wenig Aufwand geht das jetzt auch in Google Streetview. Vielleicht fallen Euch Orte ein die bisher nicht in Google Street View auftauchen, die Euch aber so wichtig sind, dass ihr sie selber dokumentiert. Vielleicht kann man es auch für ein mysthisches Spiel oder Geocache einbauen.

Wie es geht zeigt Euch ein Blogpost auf Google Street View. Spannend ist die Auseinandersetzung mit der Technik, und natürlich um Datenschutz und Fotorechte. Denn was für Google gilt, gilt natürlich auch für Euch: Wenn jemand sein Haus, sich selber oder was auch immer mit seiner Person zusammenhängt nicht im Netz sehen will, dann dürft ihr es auch nicht verwenden. Die Auswahl des Ortes und der Aufnahmewinkel ist also nicht ganz unerheblich.

Vielen Dank für den Tipp von Eike Rösch aus dem Medienpädagogik Praxis Blog.

 

„Ab 7 Leute auf einem Foto brauch ich nicht mehr fragen, ob ich sie veröffentlichen darf!“. Diese Aussage ist so häufig wie sie falsch ist.

Eines der größteArbeitshilfen Probleme im Internet und bei digitalen Medien ist, dass es ein großes Halbwissen rund um juristische Spitzfindigkeiten gibt. Der Bayerische Jugendring hat eine Arbeitshilfe für die Jugendarbeit herausgebracht mit dem Titel: „Rechtsfragen @ Internet – Facebook, Foren, Blogs und
Haftung“.
Darin wird vom Rechtsstatus des Ehrenamtes, über Rechte und Linzenzen die ich bei Facebook abtrete, Bildrechten, Datenschutzerklärungen und vielem mehr einige juristische Grundlagen erläutert.

 

Sehr gut für die alltägliche Arbeit finde ich auch die Broschüren von klicksafe, vor allem die beiden Broschüren „Spielregeln im Internet 1 und 2“ erläutern mal die  grundlegenden Fragen was geht und wann der Anwalt wirklich schreibt.

Schwierig bleibt, dass wir alle keine Juristen sind, aber man mittlerweile ein kleines Jura-Examen braucht, um das Internet angstfrei zu nutzen. Die angstfreie Nutzung ist aber eine Grundvoraussetzung es auch sinnvoll zu tun.

Es waren nie die Ängstlichen, die neue Welten entdeckt und gestaltet haben! Also machen wir uns schlau!