Viele Jugendverbände und Institutionen oder Organisationen in der Jugendarbeit haben mittlerweile eine Facebookseite. Was die wenigsten haben ist ein Impressum auf ihrer Facebookseite. Eine Impressumspflicht laut Telemedien Gesetz (TMG) besteht aber auch für Facebookseiten, die nicht eindeutig privater Natur sind. Das haben verschiedene Gerichtsurteile auch bestätigt. Damit gilt die Impressumspflicht für fast alle Seiten in der Jugendarbeit.

Problem ist, dass man das Impressum nicht in der Info über die Seite „verstecken darf“. Das TMG schreibt vor, dass ein Impressum auf der obersten Ebene sofort auffindbar sein muss. (Bitte unten Ergänzung dazu lesen!) Das geht nur mit einem Trick.

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Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat eine „Checkliste soziale Netzwerke“ herausgegeben. Ist ein ganz guter Einstieg, um mit Jugendlichen und Erwachsenen mal die eigenen Seiten durchzugehen. Allerdings ist es keine Anleitung, wie man sich konkret in den Privatsphäreeinstellungen bewegt. Aber man kann davon ausgehend dann schauen, wie man es konkret macht.

Was sonst noch so ärgert kann man auch hier gut nachlesen: Facebook es reicht!! Facebook missachtet sein Kapital und setzt auf Geld!

Einen Film gibt es auch dazu auf YouTube:

YouTube ist für Jugendliche die Quelle für nie versiegenden Musiknachschub. Immer wieder kommt dann aber die Frage auf: Was darf ich bei YouTube machen und was nicht. Darf ich die Videos speichern, darf ich ein Browser-PlugIn zum Download nutzen, darf ich die Tonspur vom Bild trennen, darf ich gar nationale Sperren („Dieses Video ist in ihrem Land nicht verfügbar….“) umgehen usw.

Irights.info hat jetzt mal eine recht gute Zusammenstellung von 15 Fragen beantwortet – nur zum Thema YouTube. (Die gleichen Inhalte finden sich auch auf www.klicksafe.de) Aber die lassen sich natürlich auch auf andere Videoplattformen wie MyVideo, Vimeo und wie sie alle heißen übertragen. Dies unterstreicht auch noch mal, dass in Deutschland derzeit nicht für´s „Runterladen“ abgemahnt wird, sondern für´s „Hochladen“. Viele nutzen nämlich Tauschbörsen zum Musikdownload – und dann wird man automatisch Anbieter von Musik, auch wenn man doch nur runtergeladen hat. Und dann wird es heikel. Also gewusst wie. Inwiefern sich da rechtlich was ändert ist noch völlig offen.

Immer wieder stehen Lehrer oder auch Pädagogen in der außerschulischen Arbeit vor der Frage: Soll ich in Facebook meine Jugendlichen als Freunde adden um eine Gruppe zu gründen? Eine gute Prezi hat Martin Kurz erstellt, um grundsätzliche Fragen und Links zum „weiter schlau machen“ zusammen zu fassen. Letztendlich ist es eine sehr persönliche Frage, bei der man auch seine eigenen medialen Vorlieben und Kompetenzen anschauen sollte. Aber das Anschauen der Prezi gibt schon mal einige Hinweise.

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Himmel mit Free
Bild: Howard Poon, Lizenz: cc

Immer wieder braucht man in der Medienarbeit Musik, oder mal ein Foto, oder auch Texte und kann sie nicht so schnell selber herstellen. Einfach Klauen ist nicht.
Frage: Wie komme ich an frei verwendbare Inhalte heran?
Die Landesmedienzentrale hat da eine gute Seite zusammensgestellt die wir nur wärmsten empfehlen können.
http://www.mediaculture-online.de/Freie-Inhalte-finden.1229.0.html

Hier ein Netzlink zu einer sehr interessanten Seite zum Thema Recht, aber auch Pädagogik und vielem mehr im Netz.

http://alleswasrechtist-nds.de/pages/neue-medientrends-in-der-jugendarbeit/vortraege.php