YouTube ist für Jugendliche die Quelle für nie versiegenden Musiknachschub. Immer wieder kommt dann aber die Frage auf: Was darf ich bei YouTube machen und was nicht. Darf ich die Videos speichern, darf ich ein Browser-PlugIn zum Download nutzen, darf ich die Tonspur vom Bild trennen, darf ich gar nationale Sperren („Dieses Video ist in ihrem Land nicht verfügbar….“) umgehen usw.
Irights.info hat jetzt mal eine recht gute Zusammenstellung von 15 Fragen beantwortet – nur zum Thema YouTube. (Die gleichen Inhalte finden sich auch auf www.klicksafe.de) Aber die lassen sich natürlich auch auf andere Videoplattformen wie MyVideo, Vimeo und wie sie alle heißen übertragen. Dies unterstreicht auch noch mal, dass in Deutschland derzeit nicht für´s „Runterladen“ abgemahnt wird, sondern für´s „Hochladen“. Viele nutzen nämlich Tauschbörsen zum Musikdownload – und dann wird man automatisch Anbieter von Musik, auch wenn man doch nur runtergeladen hat. Und dann wird es heikel. Also gewusst wie. Inwiefern sich da rechtlich was ändert ist noch völlig offen.