Immer mehr haben Jugendliche selber Geräte, mit denen sie ins Internet können. Was sie dazu brauchen ist eigentlich nur ein W-LAN Zugang, um die immer noch begrenzten Daten Flats zu schonen. Anstatt viel Pflege in Computerhardware und den Jugendschutz zu stecken, könnte ein Jugendzentrum oder ein Bildungshaus also auch einfach einen offenen W-LAN Zugang anbieten.
Das ist derzeit aber aus zwei Gründen nicht ganz so einfach:
– Nach wie vor muss der Jugendschutz gewährleistet sein. Jugendräume gelten als öffentlicher Raum, und daher gilt das Jugendmedienschutzgesetz in vollem Umfang.
– Die „Störermithaftung“ wird derzeit juristisch modifiziert, noch gilt sie aber. Diese Haftung besagt, dass ein Anbieter eines Internetzugangs auch dafür mithaftet, was über diesen Zugang passiert. Werden also Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten von Nutzern über den Zugang begangen, haftet der Betreiber des Zugangs mit. Es sei denn, er kann eindeutig den Nutzer identifizieren und die Haftung weitergeben.
Diese Voraussetzungen erfüllt die Windows basierte kostenlose Software myhotspot, die noch sehr viel mehr Funktionen bis hin zum kommerziellen Betreiben eines Internetcafes ermöglicht. Sie ist aber individuell konfigurierbar und läuft auf einem eigenen Windows-Server. Damit ist auch beim Thema Datenschutz alles in der Hand des Betreibers.
Erfahrungen können unter anderem in der Jugendbildungsstätte Unterfranken eingeholt werden.