Viele Jugendverbände und Institutionen oder Organisationen in der Jugendarbeit haben mittlerweile eine Facebookseite. Was die wenigsten haben ist ein Impressum auf ihrer Facebookseite. Eine Impressumspflicht laut Telemedien Gesetz (TMG) besteht aber auch für Facebookseiten, die nicht eindeutig privater Natur sind. Das haben verschiedene Gerichtsurteile auch bestätigt. Damit gilt die Impressumspflicht für fast alle Seiten in der Jugendarbeit.

Problem ist, dass man das Impressum nicht in der Info über die Seite „verstecken darf“. Das TMG schreibt vor, dass ein Impressum auf der obersten Ebene sofort auffindbar sein muss. (Bitte unten Ergänzung dazu lesen!) Das geht nur mit einem Trick.

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