Screenshot Seite alternativeto.net

Screenshot Seite alternativeto.net

Gibts die App auch für Android? Gibt´s da nicht auch eine kostenlose Software für die Funktion? Mich nervt die Bedienung voll, aber gibt es da keine Alternativen?

Wer kennt solche Fragen nicht. Hier kann die schwedische Seite www.alternativeto.net ein bisschen Abhilfe schaffen. Ihr sucht eine Alternative zu einem Softwareprodukt? Dann auf der Seite einfach eingeben und ihr bekommt Vorschläge, die Mitglieder (die Crowd) auf der Seite gesammelt und eingestellt haben. Sehr hilfreich, wenn man auf der Suche ist. Und man lernt viele neue Angebote kennen. Nicht jede exotische App hat die Seite bei meinen Versuchen gefunden, aber doch enorm viel und vor allem enorm viele und gute Alternativen, kostenpflichtig wie kostenfreie, vorgeschlagen.

 

Wikimedia Commons ist die Bilder und Mediendatenbank von Wikipedia. In ihr sind sehr viele Bilder unter CC-Lizenz veröffentlicht. Wenn ich diese Bilder für eigene Produkte verwenden will, dann kann ich das einfach und legal tun. Allerdings muss ich einen korrekten Lizenznachweis angeben. Das ist bei CC Lizenzen nicht immer einfach. Vor allem, wenn ich selber das Ursprungswerk verändere, bearbeite und doch jetzt selber „Urheber eines neuen Werkes, auf Grundlage eines CC Werkes“ bin.

Für die Bilder aus der Wikimedia Commons gibt es einen sehr hilfreichen Linzenzhinweisgenerator, mit dem man ganz einfach rechtsverbindliche Lizenznachweise für die Wikipediabilder erstellen kann. Eine gute Hilfe. Würde man sich grundsätzlich für alle CC Lizenzen wünschen.

Screenshot der Seite lizenzhinweisgenerator.de

Screenshot der Seite

 

Buchtitel - Open Content - Ein Praxisleitfaden zur Nutzung von Creative Commons Lizenzen

CC-by-4.0 – WikiMediaBlog

CC Lizenzen bieten für die Jugendarbeit eine Menge Möglichkeiten um mit Bildern, Texten, Musik oder auch Filmen zu arbeiten. Damit man mit den Lizenzen richtig umgehen kann gibt es einen guten Praxisleitfaden, der sogar die recht neue (Stand 10.2015) CC-4.0 Lizenzen behandelt. Man kann ihn sowohl als PDF herunterladen, im Wiki einsehen oder sich zuschicken lassen. Mehr dazu auf dem Wikimedia-Blog.

Wer Filme in der Jugendarbeit einsetzen will, der braucht auch ein bisschen rechtliches Wissen. Es braucht nämlich eine Filmvorführlizenz. Die gibt es entweder bei der Ausleihe der Filme über die Landesfilmdienste, kirchlichen Medienstellen (katholisch oder evangelisch) in Städten und Kreisen oder z.B. den Bundesverband „Jugend und Film“. Die haben aber in der Regel nur ein zwar gutes, aber eingeschränktes Angebot an Filmen. Wer aktuelle Kinoblockbuster zeigen will, der muss sich die Vorführlizenzen entweder bei den Urhebern direkt, oder bei der mplc-film.de besorgen. Das ist so eine Art „Gema“ für die Filmrechte (Gema nur Musikrechte!). Die MPLC bietet Institutionen auch Schirmlizenzen an. Hier lohnt es sich mal in seinen Dachverbänden nachzufragen, ob es da Sammelverträge gibt. Dann wird das Ganze nämlich deutlich billiger. Die MPLC behauptet, dass sie ca. 90% der aktuellen Filmrechteinhaber abdeckt. Damit geht schon einiges. Wer da mehr wissen will, kann gerne bei der Medienfachberatung Unterfranken, oder einer Medienpädagogischen Einrichtung in der Nähe nachfragen.

Wer eine Vorführlizenz hat, sollte aber die Gema nicht vergessen! Die ist in einer Vorführlizenz nicht mit drin!

So, hier mal wieder medienpädagogische Bildung. Große Skandale und panikartige Löschungen von Profilen bei Facebook. Und wieder die Frage: Geht Datenschutz heutzutage noch? Und warum überhaupt die persönlichen Daten schützen?

Zum 01.02.2015 treten die neuen umstrittenen Datenverwendungsrichtlinien von Facebook in Kraft. Facebook erklärt es mal ausführlich auf dieser Seite.

Kurz worum geht es:

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Google View

Nicht überall kommt das Google Auto hin (zum Glück). Aber dennoch gibt es vielleicht Orte, die es auch jenseits von Datenschutzbedenken wert sind virtuell begehbar zu machen. Öffentlich zugänglich müssen sie natürlich sein. Ein Skaterplatz z.B. (mir fallen da spontan Kamerafahrten mit dem Skateboard ein). Mit wenig Aufwand geht das jetzt auch in Google Streetview. Vielleicht fallen Euch Orte ein die bisher nicht in Google Street View auftauchen, die Euch aber so wichtig sind, dass ihr sie selber dokumentiert. Vielleicht kann man es auch für ein mysthisches Spiel oder Geocache einbauen.

Wie es geht zeigt Euch ein Blogpost auf Google Street View. Spannend ist die Auseinandersetzung mit der Technik, und natürlich um Datenschutz und Fotorechte. Denn was für Google gilt, gilt natürlich auch für Euch: Wenn jemand sein Haus, sich selber oder was auch immer mit seiner Person zusammenhängt nicht im Netz sehen will, dann dürft ihr es auch nicht verwenden. Die Auswahl des Ortes und der Aufnahmewinkel ist also nicht ganz unerheblich.

Vielen Dank für den Tipp von Eike Rösch aus dem Medienpädagogik Praxis Blog.

 

arbeitshilfeDas Infocafe Neu Isenburg stellt eine Arbeitshilfe für die Peer2Peer Arbeit zum Thema Onlinemobbing zur Verfügung. Die Arbeitshilfe ist für Peers – hier gemeint ausgebildtete Jugendliche – entwickelt worden, und gibt einen einfachen aber guten Einblick in die Problemlage und gibt Tipps zum Verhalten als Peer.

Wer selber mal das Thema mit Jugendlichen behandeln will, kann daher die Arbeitshilfe einfach herunterladen.

Vielen Dank fürs zur Verfügung stellen.

„Ab 7 Leute auf einem Foto brauch ich nicht mehr fragen, ob ich sie veröffentlichen darf!“. Diese Aussage ist so häufig wie sie falsch ist.

Eines der größteArbeitshilfen Probleme im Internet und bei digitalen Medien ist, dass es ein großes Halbwissen rund um juristische Spitzfindigkeiten gibt. Der Bayerische Jugendring hat eine Arbeitshilfe für die Jugendarbeit herausgebracht mit dem Titel: „Rechtsfragen @ Internet – Facebook, Foren, Blogs und
Haftung“.
Darin wird vom Rechtsstatus des Ehrenamtes, über Rechte und Linzenzen die ich bei Facebook abtrete, Bildrechten, Datenschutzerklärungen und vielem mehr einige juristische Grundlagen erläutert.

 

Sehr gut für die alltägliche Arbeit finde ich auch die Broschüren von klicksafe, vor allem die beiden Broschüren „Spielregeln im Internet 1 und 2“ erläutern mal die  grundlegenden Fragen was geht und wann der Anwalt wirklich schreibt.

Schwierig bleibt, dass wir alle keine Juristen sind, aber man mittlerweile ein kleines Jura-Examen braucht, um das Internet angstfrei zu nutzen. Die angstfreie Nutzung ist aber eine Grundvoraussetzung es auch sinnvoll zu tun.

Es waren nie die Ängstlichen, die neue Welten entdeckt und gestaltet haben! Also machen wir uns schlau!

 

Immer mehr haben Jugendliche selber Geräte, mit denen sie ins Internet können. Was sie dazu brauchen ist eigentlich nur ein W-LAN Zugang, um die immer noch begrenzten Daten Flats zu schonen. Anstatt viel Pflege in Computerhardware und den Jugendschutz zu stecken, könnte ein Jugendzentrum oder ein Bildungshaus also auch einfach einen offenen W-LAN Zugang anbieten.

Das ist derzeit aber aus zwei Gründen nicht ganz so einfach:

– Nach wie vor muss der Jugendschutz gewährleistet sein. Jugendräume gelten als öffentlicher Raum, und daher gilt das Jugendmedienschutzgesetz in vollem Umfang.

– Die „Störermithaftung“ wird derzeit juristisch modifiziert, noch gilt sie aber. Diese Haftung besagt, dass ein Anbieter eines Internetzugangs auch dafür mithaftet, was über diesen Zugang passiert. Werden also Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten von Nutzern über den Zugang begangen, haftet der Betreiber des Zugangs mit. Es sei denn, er kann eindeutig den Nutzer identifizieren und die Haftung weitergeben.

Diese Voraussetzungen erfüllt die Windows basierte kostenlose Software myhotspot, die noch sehr viel mehr Funktionen bis hin zum kommerziellen Betreiben eines Internetcafes ermöglicht. Sie ist aber individuell konfigurierbar und läuft auf einem eigenen Windows-Server. Damit ist auch beim Thema Datenschutz alles in der Hand des Betreibers.

Erfahrungen können unter anderem in der Jugendbildungsstätte Unterfranken eingeholt werden.

Urheberschutz ist eines der schwierigsten Themen, wenn es um Recht im Internet geht. Eine gute Möglichkeit für alle, die selber Texte, Bilder, Videos, Musik und mehr produzieren, ist die Werke unter eine Creative Commons Lizenz zu stellen, oder solch lizensierten Produkte zu nutzen. Dazu muss man die Kürzel aber lesen können. Hierzu eine kleine Infografik, die schnell erklärt, was welches Kürzel bedeutet.

Die Infografik steht unter der CC-BY-SA-Lizenz.